Eine Wörterliste mit Erklärungen wird als Glossar bezeichnet. Glossareinträgen wird das Absatzformat 'Glossareintrag' zugewiesen. Zusätzlich müssen bei der Erfassung von Glossareinträgen weitere Erfassungskonventionen berücksichtigt werden.

Zunächst wird der Glossarbegriff erfasst, dann ein Tabstop eingegeben und danach der Glossartext geschrieben. Beispiel:

DOT
Dokumentvorlage, MSOffice-Dateierweiterung

Der vor dem Tabstop erfasste Glossarbegriff kann als Word-Textmarke angelegt werden. Markieren und kopieren Sie hierzu den Glossarbegriff. Wählen Sie anschließend in der Microsoft Word 2003-Menüleiste den Befehl 'Einfügen>Textmarke'. Es öffnet sich ein Fenster 'Textmarke'. Fügen Sie hier in das Feld 'Textmarkenname' den kopierten Text ein und klicken Sie anschließend auf den Button 'Einfügen'. Damit wird eine neue Textmarke angelegt.

Das Einfügen des Glossareintrages als Textmarke erleichtert das effiziente Arbeiten mit dem Text. So haben Sie die Möglichkeit, Glossarreferenzen (siehe Kapitel 'Inzeilige Formate') auf den korrespondierenden Glossareintrag zu verlinken.